Mit MS-Adam die geltenden Steuerregeln für Bundle-Produkte umsetzen

Ein QR-Code zu einer App? Ein Zugangscode zum E-Book? Digitale Zusatzleistungen zum gedruckten Werk bieten dem Verbraucher einen Service, auf den dieser heutzutage nicht mehr verzichten möchte. Besonders für Fach– und Bildungsverlage ist die elektronische Ergänzung zum Buch ein wichtiges Marketinginstrument, um die Kundenbindung zu stärken und mehr Umsatz zu generieren. Was hat sich geändert? Seit dem 1.1.2016 müssen die Entgelte für die sogenannten E-Bundles getrennt ausgewiesen und besteuert werden. Eine kostenlose Abgabe einer „elektronisch erbrachten Dienstleistung“, also z. B. eines Zugangscodes zu einem E-Book ist nach dieser Regelung nicht mehr möglich.

Profitieren Sie!
Sichern Sie sich mit MS-Adam die korrekte Aufteilung der Preise und der Mehrwertsteuersätze für das Printprodukt und das digitale Produkt in Ihren Bundles. MS-Adam erkennt automatisch, welche Mehrwertsteuersätze auf die Artikel eines Bundles entfallen. Bundles, die Artikel mit unterschiedlichen Steuersätzen enthalten, werden im Rechnungsbeleg automatisch aufgelöst und mit den gültigen Steuersätzen getrennt ausgewiesen. Sind die Mehrwertsteuersätze der enthaltenen Artikel identisch, kann das Bundle wahlweise in Einzelartikel aufgelöst werden oder nicht – Sie entscheiden.

Vermeiden Sie Umsatzeinbußen oder Steuer-Nachzahlungen!
Mit MS-Adam ist gewährleistet, dass Sie weiterhin digitale Zusatzmedien anbieten und diese nach den aktuellen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben abrechnen können, da Bundles mit unterschiedlichen Steuersätzen automatisch gesplittet und korrekt getrennt ausgewiesen werden.